Geltungsbereich
Für den Vertrag zwischen der Hebamme Martina Klausch, nachfolgend nur Hebamme/Kursleiterin genannt, und der Kursteilnehmer*innen bzw. Leistungnehmer*innen gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nichts Anderes bestimmt ist. Ausgenommen von diesen AGB sind Schwangerschafts- und Wochenbettbegleitungen. Für eine Schwangerschafts- und Wochenbettbegleitung muss ein gesonderter Behandlungsvertrag geschlossen werden.
Vertragsabschluss
Die Anmeldung zu den angebotenen Kursen erfolgt ausschliesslich über das myMiya-Anmeldeportal. Der Vertrag zwischen der Hebamme und dem Vertragspartner kommt mit der Bestätigung meiner AGB’s zustande. Dadurch werden von beiden Seiten die AGB akzeptiert.
Die Kursplätze werden nach Verfügbarkeit auf der Anmeldeseite angezeigt und nach erfolgreicher Anmeldung im Normalfall automatisch bestätigt.
Sollten Sie aufgrund eines technischen Problems oder durch Angabe einer nicht korrekten E-Mail-Adresse keine Bestätigung erhalten haben, fragen Sie auf jeden Fall bei der Kursleitung nach, ob ihre Anmeldung erfolgreich war. Desweiteren sollte eine Überprüfung des SPAM-Ordners erfolgen.
Warteliste
Sofern der Kurs ausgebucht ist, besteht die Möglichkeit sich auf dem myMiya-Anmeldeportal auf die Warteliste setzen zu lassen. Das Nachrücken erfolgt nach Eingang der Anmeldung. Aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen, kann auch das Nachrücken kurzfristig erfolgen. Die Benachrichtigung erfolgt telefonisch.
Sollte kein Interesse an der Kursteilnahme mehr bestehen, wird um eine Abmeldung von der Warteliste gebeten, um anderen Interessenten die Teilnahme zu ermöglichen.
Inhalt und Durchführung des vereinbarten Kurses
Der Inhalt und die Durchführung richtet sich nach dem jeweiligen Kursprogramm. Die Hebamme behält sich vor, in zumutbarem und die Interessen der Kursteilnehmer*innen nicht unangemessen benachteiligendem Umfang einzelne Kursinhalte ohne deren Zustimmung an die Bedürfnisse des Kurses anzupassen. Entsprechendes gilt für Terminänderungen, Wechsel der Räumlichkeiten, insbesondere innerhalb des Gebäudes, Vertretung durch eine Kollegin sowie die Absage von Kursen.
Die Hebamme behält sich vor, bei Unterschreiten der Mindestteilnehmer*innenzahl von 6 Teilnehmern*innen den Kurs bis zu zehn Tagen vor Beginn abzusagen. Eine Haftung für eventuelle Schäden, die aus dieser Absage resultieren könnten, wird ausgeschlossen.
Abrechnung der Leistungen
Gesetzliche Krankenkassen
Von der Hebamme durchgeführte Geburtsvorbereitung in der Gruppe (max. 14 Zeitstunden) werden von der Krankenkasse grundsätzlich übernommen. Die Kursstunden der schwangeren Kursteilnehmerin, bei denen diese anwesend war, werden nach dem Hebammenhilfevertrag (Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a Abs. 1 SGB V nebst seinen Anlagen in der jeweils geltenden Fassung. Aktuell wird die Fassung des Beschlusses der Schiedsstelle vom 02.04.2025 zugrunde gelegt) mit der gesetzlichen Krankenkasse der Frau direkt abgerechnet und somit von dieser gezahlt.
Von der Hebamme durchgeführte Kurse zur Rückbildung (max. 10 Zeitstunden) werden von der Krankenkasse übernommen. Der Kurs muss innerhalb des 9. Lebensmonat des Neugeborenen abgeschlossen sein.
Versäumen Kursteilnehmer*innen einzelne Stunden, behält die Hebamme den Gebührenanspruch, wenn die Inhalte der verpassten Stunden in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden. Nach Position 4010X/4030X der Gebührenverordnung besteht außerdem die Möglichkeit seitens der Hebamme Kursstunden in Form von Selbstlerneinheiten abzurechnen, diese müssen im Anschluss des Kurse schriftlich quittiert werden.
Versäumte Kursstunden können nicht in anderen Kursen nachgeholt werden und verfallen.
Generell kann für jede Frau nur ein Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurs je Schwangerschaft abgerechnet werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurs auch in Einzelunterweisungen mit der Krankenkasse abrechnungsfähig.
Der Kursbeitrag für die Begleitperson wird als IGeL-Leistung gesondert in Rechnung gestellt.
Private Krankenversicherung
Privat Versicherte zahlen die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Diese richten sich nach aktuell gültigen Fassung der Hebammen-Privatgebührenordnung (Privat-GebO) deren Grundlage für die Abrechnung und die Gebühren der Hebamme sich aus dem 1,8-fachen Satz des jeweils aktuellen Hebammenhilfevertrag (Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a Abs. 1 SGB V nebst seinen Anlagen in der jeweils geltenden Fassung. Aktuell wird die Fassung des Beschlusses der Schiedsstelle vom 02.04.2025 zugrunde gelegt) ergibt. Hierüber stellt die Hebamme nach dem Kurs eine Rechnung.
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich im Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife und kann hier auch nicht beratend tätig werden. Unabhängig vom individuell abgeschlossen Versicherungstarif ist die Rechnung der in Anspruch genommenen Hebammenleistung zu 100% an die Hebamme zu erstatten.
Selbstzahlerleistungen (IGEL)
Zusätzliche angebotene Leistungen, die nicht Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind, werden in einem gesonderten Vertrag über die Inanspruchnahme von Selbstzahlerleistungen geregelt.
Stornierung
Eine schriftliche Abmeldung bis 14 Tage vor Kursbeginn ist kostenfrei.
Bei einer späteren Abmeldung fallen bei Wochenendkursen eine Stornierungsgebühr von 149 Euro und bei Rückbildungskursen eine Stornierungsgebühr von 114 Euro an, sofern nicht eine Ersatzperson gestellt werden kann oder jemand, sofern möglich, von der Warteliste nachrückt. Die fällige Stornierungsgebühr wird privat in Rechnung gestellt.
Für Selbstzahlerleistungen (IGeL) gelten die im Vertrag über die Inanspruchnahme von Selbstzahlerleistungen beschlossenen Stornierungsregeln.
Gesundheitliche Teilnahmevoraussetzungen
Bei bei empfohlener körperlicher Schonung wie z.B. bei vorzeitiger Wehentätigkeit kann eine Teilnahme nach Rücksprache mit der Hebamme und dem Arzt erfolgen.
Am Rückbildungskurs kann dann teilgenommen werden, wenn Geburtsverletzungen/Narben gut verheilt und Beschwerdefrei sind.
Vor jeder Veranstaltung muss die Hebamme über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann. Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist die Hebamme berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
Bei akuten, infektiösen Erkrankungen (Husten und Schnupfen) kann eine Teilnahme mit FFP2 Maske nach Rücksprache erfolgen, kranke Kinder können nicht mit zum Kurs gebracht werden.
Haftungsaussschluss
Die Teilnahme an Kursen erfolgt auf eigene Verantwortung, für selbstverschuldete Unfälle kann keine Haftung übernommen werden, der Haftungsausschluss gilt auch für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld.
Datenschutz
Im Rahmen dieses Vertrages werden Daten über Person, sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten der Leistungsempfängerin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder erhoben und gespeichert im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen. Mit dem Abschluss des Vertrags stimmt die Leistungsempfängerin der Weitergabe der abrechnungsrelevanten Daten an ihre Krankenkasse und an die Abrechnungssoftware der Hebamme zu. Darüber hinaus werden laut DSGVO die Daten nicht an andere Dritte Personen ausser zur Planung und Abrechnung weitergegeben. Die/der Leistungsempfängerin bestätigt die Richtigkeit der Angaben. Mit dem Inhalt dieser Vereinbarung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hebamme ist die Leistungsempfänger*in einverstanden. Änderungen dieser Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung der Schriftform.
Weitere wichtige Infos:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Fotografieren anderer Personen nur mit deren Einverständnis erlaubt ist. Das Einstellen von im Kurs erstellten Fotos in soziale Netzwerke ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Schlussbestimmungen
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der Hebamme und dem Kunden/ der Kundin findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages insgesamt nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit nicht dispositives Gesetzesrecht zur Anwendung kommt, eine Regelung, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke.
Die Hebamme behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
Letzte Aktualisierung am 01.11.2025 und gültig für alle Leistungen ab November 2025.
